AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen ( AGB )

 EAT HISTORY Events

 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Eventbuchungen, Tastings & Workshops

sowie sonstige Dienstleistungen

I.

Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über EAT HISTORY Veranstaltungen sowie alle in diesem Zusammenhang gegenüber dem Auftragnehmer erbrachten weiteren Lieferungen und Leistungen der EAT HISTORY. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Die Online-Buchung einer Veranstaltung kommt einem Vertragsabschluss gleich.

II.

Vertragsabschluss- und Partner

1.

Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Auftraggebers durch den Auftragnehmer zustande; diese sind Vertragspartner. Ist der Auftraggeber/ Besteller nicht der Veranstalter selbst, bzw. wird vom Veranstalter ein Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Veranstalter zusammen mit dem Auftraggeber / Besteller gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Auftragnehmer eine entsprechende Erklärung vorliegt.

2.

Mit Zustandekommen des Vertrages hat der Auftraggeber 100 % des sich aus der Bestellung ergebenden Preises als Vorauszahlung oder in Form einer Kreditkartengarantie an den Auftragnehmer zu leisten. Hat der Auftraggeber seinen gesellschaftsrechtlichen Sitz oder Wohnsitz nicht in Deutschland, ist der Auftragnehmer darüber hinaus berechtigt, eine weitere Vorauszahlung bzw. Kreditkartengarantie bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen. Bei Zahlungsanweisung hat der Auftraggeber Datum und Namen der Veranstaltung anzugeben.

3.

In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Auftraggebers oder Erweiterung des Vertragsumfangs, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine weitere Vorauszahlung oder Kreditkartengarantie bis zur vollen Höhe des sich aus der Bestellung ergebenden Preises zu verlangen.

4.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, falls die Vorauszahlung auf den Veranstaltungspreis nicht spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung geleistet wird.

III.

Leistungen, Preise, Zahlung

1.

Der vom Auftraggeber angegebene Leistungsumfang gilt mit Unterschrift des Auftraggebers als verbindlich vereinbart.

2.

Dem Auftragnehmer ist für den Fall, dass aus Gründen, die nicht vom Auftragnehmer, seinen gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen zu vertreten sind, Teile des Angebotes durch andere gleichwertige Angebote ersetzt werden müssen, berechtigt, eine Änderung im Ablauf, bei den Produkten etc. vorzunehmen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich in diesem Fall dafür Sorge zu tragen, dass das Ersatzprodukt dem Charakter des ersetzten Produkts möglichst nahe kommt. Falls die notwendige Ersatzbeschaffung eine Kostensteigerung von mehr als 5% bedingt, ist der die 5% übersteigende Kostenanteil durch den Auftragnehmer zu tragen.

3.

Der durch den Auftraggeber angegebene und durch Unterschrift bestätigte Leistungsumfang dient als Berechnungsgrundlage. Darüber hinaus durch den Auftraggeber bestellte bzw. in Anspruch genommene Leistungen werden nachtatsächlichem Umfang in Rechnung gestellt.

4.

Die Schlussrechnung ist am Ende der Veranstaltung zur Zahlung fällig. Etwas anderes gilt ausnahmsweise nur dann, wenn dies zwischen den Vertragsparteien vor Durchführung der Veranstaltung schriftlich vereinbart wurde.

 

IV.

Mitbringen von Speisen, Getränken, Dekorationsmaterial und sonstigen Sachen

1.

Es ist dem Auftraggeber ausdrücklich untersagt, Speisen, Getränke und eigenes Dekorationsmaterial zur Veranstaltung mitzubringen. Ausnahmen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung mit dem Auftragnehmer.

2.

Werden Sachen und Gegenstände jeglicher Art mitgebracht, so erfolgt dies ausschließlich auf eigene Gefahr des Auftraggebers. Der Auftragnehmer übernimmt für Verlust, Untergang und Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Auftragnehmers.

V.

Aufrechnung und Abtretung

1.

Der Auftraggeber kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Auftragnehmers aufrechnen oder mindern bzw. ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

2.

Die Abtretung oder Verpfändung der dem Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer zustehenden Ansprüche oder Rechte ist ausgeschlossen. Etwas anderes gilt nur im Fall ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers.

VI.

Pflichten, Haftung, Schadensersatz, Verjährung

1.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer über geringfügige Schwankungen (bis zu 10%) in der Anzahl der zu bedienenden Kunden spätestens 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn schriftlich zu informieren. Bei einer Reduzierung der Personenanzahl um mehr als 10% bzw. bei Stornierung des Auftrages später als 14 Tage (bei Veranstaltungen mit mehr als 30 Personen ) bzw. 7 Tage (bei Veranstaltungen bis zu 30 Personen) vor Veranstaltungsbeginn durch den Auftraggeber, ist der Auftragnehmer berechtigt, 50 % des sich aus der Bestellung ergebenden Minderumsatzes, bzw. 50% des sich aus der Bestellung ergebenden Preises als pauschalierten Schadensersatz in Rechnung zu stellen. Dem Auftraggeber bleibt vorbehalten nachzuweisen, es sei kein Schaden oder ein erheblich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden.

2.

Bei erheblicher Reduzierung der tatsächlichen von der bestellten Personenanzahl (mind. 20%), hat der Auftragnehmer das Recht, die auf Basis der bestellten Personenanzahl  gebuchten/zugewiesenen Räumlichkeiten zu ändern und die Gäste ihrer tatsächlichen Anzahl entsprechend anderweitig unterzubringen.

3.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für bestellte und weitere in Anspruch genommene Leistungen vereinbarten Preise bzw. im Betrieb des Auftragnehmers geltenden Preise zu zahlen. Dies gilt auch für vom Auftraggeber veranlasste Leistungen und etwaige Auslagen des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechtsgesellschaften.

4.

Der Auftragnehmer haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Auftragnehmer die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Auftragnehmers beruhen. Einer Pflichtverletzung des Auftragnehmers steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) bleiben unberührt.

5.

Ist der Auftraggeber Unternehmer, haftet er für Schäden des Auftragnehmers an Gebäude und Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. –besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.

6.

Alle Ansprüche gegen den Auftragnehmer verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers beruhen.

VII.

Schlussbestimmungen

1.

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen bedürfen der Schriftform.

2.

Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.

3.

Ausschließlicher Gerichtsstand

auch für Scheck

und Wechselstreitigkeiten

ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Auftragnehmers. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Auftragnehmers.

4.

Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

5.

Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

Konzerte, Lesungen & sonstige gebuchte Veranstaltungen:

  1. Tickets können direkt bei EAT HISTORY bezogen werden. Nach von uns bestätigter Anmeldung kann der Betrag direkt auf unser Konto (IBAN) DE 07 5085 2553 0016 0819 52 bei der Kreissparkasse Groß-Gerau (Swift: BIC HELA DE F1GRG ) überwiesen werden. Die Veranstaltung und die Anzahl der gewünschten Karten sind zu vermerken.
  2. Die verfügbaren Karten werden direkt durch den Veranstalter EAT HISTORY angeboten. Es kommt beim Kauf zu einem Kaufvertrag zwischen dem Käufer und dem anbietenden Veranstalter. Diese Geschäftsbedingungen regeln alle Verkäufe von Tickets sowie externer Veranstaltungen, die von EAT HISTORY durchgeführt werden. Sowohl die Kartenkäufer als auch alle anbietenden Veranstalter haben sich an diese Geschäftsbedingungen zu halten.
  3. Ebenso gelten diese Geschäftsbedingungen für alle direkt getätigten Verkäufe, die in der Geschäftsstelle von EAT HISTORY direkt oder telefonisch und per Mail getätigt werden.
  4. Alle persönlichen Daten wie etwa Namen, Telefon-, Faxnummern oder E-Mail-Adressen, die beim Kaufvorgang abgefragt werden, sind nur zum Zwecke der Abwicklung der Buchung oder der Benachrichtigung des Kunden bezüglich der gekauften Eintrittskarte zu verwenden. Unter keinen Umständen dürfen sie an Dritte weitergegeben werden.
  5. Eine Buchung der Tickets ist verbindlich. Bitte beachten Sie, dass es kein Rücktrittsrecht von online abgeschlossenen Buchungen gibt.
  6. Die Eintrittskarten können an der Abendkasse bis 30 Minuten vor Beginn der Veranstaltung abgeholt werden.
  7. Falls vom Käufer die gegen Aufpreis verfügbare Option des Postversands gewählt wurde, werden die Tickets per Post an die bei der Bestellung angegebene Adresse versandt. Aufpreis 2 € pro Versand.
  8. Veranstaltungen können von der angekündigten Besetzung oder den veröffentlichten Programmpunkten abweichen. Dadurch lässt sich jedoch kein Anspruch auf Umtausch oder Erstattung ableiten.
  9. Die Erstattung bereits gekaufter Eintrittskarten ist nur im Falle des Ausfalls der Veranstaltung möglich.
  10. Die Eintrittskarten sind bis Vorstellungsende aufzubewahren. Auf Nachfrage des Veranstalters sind die Karten jederzeit vorzuzeigen.
  11. Der Vorverkauf läuft bis eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn. Danach können Karten nur noch vor Ort zum Abendkassenpreis erworben werden. Im Einzelfall behält sich der Veranstalter vor, den Vorverkauf über das Internet zu unter Umständen günstigeren Preisen bis nach Beginn der Veranstaltung aufrecht zu erhalten.
  12. Bei verspätetem Erscheinen entscheidet das Türpersonal über den Nacheinlass.
  13. Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Tonbandgeräten, Film-und Videokameras, pyrotechnischen Artikeln, Fackeln, Wunderkerzen, Waffen und ähnlichen gefährlichen Gegenständen sowie Tieren ist untersagt. Licht-, Ton-, Film- und Videoaufnahmen – auch für den privaten Gebrauch – sind in aller Regel nicht erlaubt. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsgelände, ohne dass der Besucher eine (Teil-) Rückerstattung des Eintrittspreises verlangen könnte.
  14. Das Mitbringen von eigenen Speisen und Getränken ist untersagt.
  15. Der Veranstaltungsbesucher ist damit einverstanden, dass der Veranstalter Bildaufnahmen des Konzertbesuchers, die diesen als Teilnehmer der Veranstaltung zeigen, zu Informations- und Dokumentationszwecken erstellt, vervielfältigt und in Print- und audiovisuellen Medien veröffentlicht. Diese Einwilligung erfolgt vergütungslos sowie zeitlich und räumlich unbeschränkt.
  16. Der Veranstalter ist zum ersatzlosen Ausschluss und Verweis von der Veranstaltung berechtigt, wenn der Konzertbesucher den Bühnenbereich betritt, Absperrgitter übersteigt oder gewalttätige Auseinandersetzungen veranlasst oder daran teilnimmt.
  17. Der Versuch, sich mit der Kopie einer Eintrittskarte Zutritt zu einer Veranstaltung zu verschaffen, ohne dass der rechtmäßige Käufer der Karte dafür seine Zustimmung erteilt hat, sowie der Verkauf von Eintrittskarten werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.
  18. Gerichtsstand ist der Sitz der Unternehmerin.

Rechtlicher Hinweis

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Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

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